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Das Doktorfy-Partnerprogramm

Empfiehl die Online-Behandlung bei Doktorfy und verdiene an jedem Patienten, der über deinen Link eine ärztliche Behandlung bucht. Abgewickelt wird alles über das Netzwerk Awin: Tracking, Abrechnung und Auszahlung.

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6 €je Neupatient (erste bezahlte Behandlung)
3 €je weitere bezahlte Behandlung
30 TageCookie-Laufzeit, zusätzlich serverseitiges Tracking

Konditionen zum Programmstart, Änderungen vorbehalten. Maßgeblich sind die Programmbedingungen in Awin.

So funktioniert es

  1. BewerbenPublisher-Konto bei Awin anlegen und das Doktorfy-Programm auswählen.
  2. FreischaltungWir prüfen deine Seite und schalten dich mit Banner- und Textmaterial frei.
  3. EmpfehlenDu setzt deinen Tracking-Link in Artikel, Newsletter oder Vergleichsseiten.
  4. VerdienenBucht ein Besucher eine Behandlung, wird die Provision in Awin gutgeschrieben.

Warum Doktorfy

Regeln für die Bewerbung

Cannabis ist verschreibungspflichtig. Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel gegenüber Verbrauchern ist nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) untersagt. Beworben wird ausschließlich die Online-Behandlung durch approbierte Ärzte.

Häufige Fragen

Wer kann Partner werden?

Betreiber von Websites, Blogs, Vergleichsportalen, Newslettern und Social-Media-Kanälen mit Gesundheits-, Lifestyle- oder Verbraucherthemen. Voraussetzung ist ein Publisher-Konto bei Awin und die Annahme unserer Programmbedingungen.

Wie wird die Provision berechnet?

Wir vergüten ausschließlich die ärztliche Behandlung, nicht Medikamente oder Apothekenumsätze. Die erste bezahlte Behandlung eines von dir vermittelten Patienten zählt als Neupatient (6 €), jede weitere bezahlte Behandlung als wiederkehrender Umsatz (3 €).

Wie lange gilt der Cookie?

Das Tracking läuft über Awin mit einer Cookie-Laufzeit von 30 Tagen. Die Zuordnung erfolgt zusätzlich serverseitig, damit auch Bestellungen zählen, die ein Browser-Blocker sonst verschlucken würde.

Wann wird ausgezahlt?

Provisionen werden nach der Prüfung der Bestellung (Stornofrist) in Awin freigegeben und über Awin nach deren Zahlungsrhythmus ausgezahlt.

Was ist bei der Bewerbung verboten?

Cannabis ist verschreibungspflichtig. Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel gegenüber Verbrauchern ist nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) untersagt. Beworben wird deshalb nur die Online-Behandlung durch approbierte Ärzte, nie ein einzelnes Medikament, eine Sorte oder ein Preis je Gramm. Keine Heilversprechen, keine Werbung auf Marken-Keywords (Paid Search auf „Doktorfy“), keine Cashback-, Gutschein- oder Rabattcode-Seiten.

Gibt es Material?

Ja. Nach der Freischaltung erhältst du über Awin Logos, Banner und Textbausteine, die HWG-konform formuliert sind.

Bereit?

Bewirb dich direkt in Awin oder schreib uns, wenn du vorab etwas klären möchtest.

Jetzt über Awin bewerben office@doktorfy.de
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