Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis in Deutschland teilweise legalisiert. Was bedeutet das CanG für medizinische Patienten, Eigenanbau und Cannabis Social Clubs?
Das Cannabisgesetz (CanG) trat am 1. April 2024 in Kraft. Es legalisiert Besitz und Eigenanbau von Cannabis für Erwachsene in bestimmten Mengen und ist eine der größten Reformen im deutschen Betäubungsmittelrecht.
Seit dem 1. April 2024: Besitz bis 25 g im öffentlichen Raum erlaubt. Zuhause bis 50 g. Eigenanbau bis 3 Pflanzen legal. Cannabis Social Clubs (CSC) ab 1. Juli 2024 zugelassen.
Für Patienten mit medizinischem Rezept ändert sich grundsätzlich nichts. Die Rechtsgrundlage bleibt §13 BtMG. Patienten erhalten weiterhin ein BtM-Rezept vom Arzt und beziehen ihr Medikament aus BfArM-zugelassenen Apotheken.
Eingetragene Vereine, in denen erwachsene Mitglieder gemeinsam für den Eigenbedarf anbauen. Maximal 500 Mitglieder pro Club. Abgabe max. 25 g/Tag, 50 g/Monat. Kein kommerzieller Handel erlaubt.
Für Patienten mit chronischen Erkrankungen ist das medizinische Rezept die bessere Wahl: GMP-Qualität, genaue Dosierung, ärztliche Begleitung und mögliche GKV-Erstattung.
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