Krankmeldung – Wann und wie?

Die Krankmeldung (Attest) ist ein offizielles Dokument, das dem Arbeitgeber und der Krankenkasse übermittelt wird, um die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers zu bestätigen. Sie muss innerhalb von drei Tagen nach Beginn der Erkrankung eingereicht werden.

Wann muss man sich krankmelden?

In Deutschland gilt: Dauert eine Erkrankung länger als drei Kalendertage, ist ab dem vierten Tag ein ärztliches Attest erforderlich. Viele Arbeitgeber verlangen jedoch bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Bescheinigung.

  • Tag 1–3: Selbstauskunft gegenüber dem Arbeitgeber (telefonisch oder per E-Mail)
  • Ab Tag 4: Ärztliches Attest als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit
  • Ausnahme: Manche Arbeitgeber fordern das Attest bereits ab Tag 1

Inhalte der Krankmeldung

  • Dauer der Arbeitsunfähigkeit: Beginn und voraussichtliches Ende der Erkrankung
  • Ärztliche Bescheinigung: Nur ein Arzt kann die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen
  • Keine Diagnose: Die Krankmeldung enthält keine Diagnose – Schutz der Privatsphäre
  • Erstbescheinigung vs. Folgebescheinigung: Verlängerungen werden separat ausgestellt

Elektronische Krankmeldung (eAU)

Seit 2023 wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch übermittelt. Arbeitnehmer müssen die Bescheinigung nicht mehr selbst weiterleiten – der Arbeitgeber ruft sie direkt bei der Krankenkasse ab. Die Meldung beim Arbeitgeber bleibt jedoch Pflicht.

Behandlung und Krankmeldung

Wer eine ärztliche Behandlung beginnt – etwa mit medizinischem Cannabis oder einer Abnehmbehandlung bei doktorfy – kann je nach Indikation eine Arbeitsunfähigkeit attestiert bekommen. Chronische Schmerzen, Angststörungen oder schwere Adipositas sind anerkannte Diagnosen.

Zusammenfassung

Die Krankmeldung ist ein rechtlich relevantes Dokument zum Schutz der Arbeitnehmer. Bei Fragen zu Ihrer Gesundheit stehen Ihnen die Ärzte bei doktorfy zur Verfügung.