Cannabis Legalisierung Führerschein: Konsum, Grenzwerte & Bußgelder

Cannabis Legalisierung und Führerschein, verträgt sich das? – Mit der Cannabis-Legalisierung stellt sich für viele die Frage: Darf ich nach dem Konsum von Cannabis noch Auto fahren? Auch wenn der Cannabis-Konsum für Freizeit und medizinische Zwecke in Deutschland legalisiert wurde, gelten im Straßenverkehr weiterhin Regeln, die ihn einschränken.

Darf ich nach dem Konsum Auto fahren?

Die Frage lässt sich relativ kurz mit einem Nein beantworten. Grundsätzlich gilt: Drogen-Konsum und Autofahren vertragen sich nicht.

Im berauschten Zustand dürfen keine Kraftfahrzeuge geführt werden.

Der Gesetzgeber hat im August 2024 den THC-Grenzwert im Blut auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter festgelegt. Das entspricht ungefähr einem Alkoholwert von 0,2 Promille, fand ein Expertenrat heraus. Cannabis-Patient*innen sind von dieser Regel davon ausgenommen, da man davon ausgeht, dass ihre Fahrtüchtigkeit, erst durch die Medikation mit Cannabis wiederhergestellt wird.

Empfehlung: Mindestens 24 Stunden warten

Dies fand der ADAC bei einer Studie heraus: Um sicherzustellen, dass die Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt ist, solltest du nach dem Cannabis-Konsum mindestens 24 Sunden warten, bevor du dich wieder hinters Steuer setzt. Bei starkem Konsum oder unerfahrenen Nutzern sollte die Wartezeit auf 48 Stunden erhöht werden.

  • 20 Stunden dauert es bis zur Fahrtüchtigkeit
  • 24 Stunden zu warten ist die Empfehlung

Für Cannabis-Patienten gilt eine Ausnahme

Bereits seit 2017 dürfen Cannabis-Patienten am Straßenverkehr teilnehmen, wenn ihre Fahrtüchtigkeit nicht eingeschränkt ist.

Durch die Medikation wird die grundsätzliche Fahrtüchtigkeit erst wieder hergestellt

so sagt es die Bundesregierung in einer Stellungnahme aus dem Jahr 2017. Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass Patienten einen Nachweis mit sich führen müssen. Dennoch wird empfohlen, beim Autofahren eine Kopie des Betäubungsmittelrezepts, einen Patientenausweis oder eine ärztliche Bescheinigung dabei zu haben.

Bußgelder für THC im Blut – bis zu 1500 Euro

Wer mit THC im Blut ein Fahrzeug führt, dem drohen in der Regel 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Bei zusätzlichem Alkoholkonsum erhöht sich das Bußgeld auf 1000 Euro. Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt ein komplettes Cannabisverbot; bei Verstößen drohen zusätzliche 250 Euro Geldbuße und eine Verlängerung der Probezeit. Bei wiederholtem Verstoß können sich die Bußgelder auf 1500 Euro erhöhen und Fahrverbote von 3 Monaten verhängt werden – bis hin zum Führerscheinentzug.

  1. Verstoß: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  2. Verstoß: 1000 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  3. Verstoß: 1500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Die einzelnen Strafen kannst du im Bußgeldkatalog nachlesen.

Kann der Führerschein wegen Cannabis entzogen werden?

Ja, in besonders schweren Fällen kann der Führerschein wegen Cannabis am Steuer entzogen werden. Es gibt zwei Arten von Maßnahmen: ein Fahrverbot und den Entzug der Fahrerlaubnis. Ein Fahrverbot ist zeitlich begrenzt (1 bis 3 Monate), und der Führerschein wird nach Ablauf der Frist zurückgegeben. Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis verliert man den Führerschein dauerhaft und muss nach Ablauf einer Sperrfrist eine Neuerteilung beantragen. Diese ist oft an den Nachweis der Fahrtauglichkeit gebunden, z.B. durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).

  • Fahrverbot: 1 bis 3 Monate
  • Entzug der Fahrerlaubnis: Dauerhafter Verlust
  • Neuerteilung: Sperrfrist und MPU

Wie sieht es in den einzelnen Bundesländern aus?

In Deutschland gelten bundesweit die gleichen Regeln für den Cannabiskonsum am Steuer. Dennoch können die einzelnen Bundesländer unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Umsetzung haben, insbesondere bei der Anordnung von Fahrverboten und der MPU. Einige Bundesländer setzen stärker auf Prävention und Aufklärung, während andere striktere Kontrollen und Maßnahmen zur Überprüfung der Fahrtüchtigkeit durchführen. So sieht es in den einzelnen Bundesländer zum Thema Cannabis aus: