Cannabisgesetz (CanG) in Deutschland: Gesetzänderung 2024

Dieses Gesetz hat Deutschland verändert. Zumindest für schätzungsweise 4,5 Millionen Cannabis Konsumenten! Am 1. April 2024 traten die neue Cannabis Gesetze in Deutschland in Kraft. Wenn du dich fragst, was genau sich mit der Legalisierung geändert hat, dann bleib dran. Wir schauen uns die wichtigsten Aspekte im Gesetzestext genau an.

Endlich! Ein Cannabis Gesetz (CanG)

Das neu eingeführte Cannabis Gesetz (CanG) regelt den legalen Besitz, Konsum und Anbau von Cannabis. Erwachsene dürfen insgesamt 50 Gramm Cannabis besitzen und 25 Gramm davon mit sich führen. Zudem ist der Anbau von bis zu drei Pflanzen im privaten Rahmen oder gemeinschaftlich im Social Club erlaubt. Das Gesetz legt außerdem Regeln für den öffentlichen Konsum und den Umgang mit Cannabis zu medizinischen Zwecken fest. Ziel des CanG ist es, den Schwarzmarkt einzudämmen und den sicheren, legalen Umgang mit Cannabis zu ermöglichen.

Unterteilt ist das Cananbis Gesetz in zwei Abschnitte:
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) und das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG)

Das Konsumcannabisgesetz: Privater Besitz und Anbau

Das Konsumcannabisgesetz regelt den Umgang mit Cannabis zu Freizeitzwecken. Es erlaubt Erwachsenen den Besitz von insgesamt 50 Gramm Cannabis, wovon 25 Gramm mitgeführt werden dürfen. Außerdem gestattet das Gesetz den privaten Anbau von 3 Pflanzen und die Gründung und Mitgliedschaft in Anbauvereinigungen, sogenannten Cannabis Social Clubs, unter Auflagen.

  • Besitz von insgesamt 50 Gramm
  • Mitführen von 25 Gramm
  • Anbau von 3 Pflanzen
  • Gründung und Mitgliedschaft im Anbauverein

Besitz

Mit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes in Deutschland hat sich auch der rechtliche Rahmen für den Besitz von Cannabis geändert. Seit dem 1. April 2024 ist es Erwachsenen ab 18 Jahren erlaubt, bis zu 25 Gramm Cannabis für den persönlichen Gebrauch mit sich zu führen und 50 Gramm in ihrer Wohnung aufzubewahren.

Die Gesamtmenge von 50 Gramm darf nicht überschreiten werden.

Privater Anbau

Auch der Anbau von Cannabispflanzen zu Eigenbedarfszwecken ist jetzt erlaubt. Ein Erwachsener darf bis zu drei Pflanzen in seinen privaten Räumen anbauen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um männliche oder weibliche Pflanzen handelt. Wichtig ist, dass die Pflanzen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, geschützt ist.

Jedem Erwachsenen ist es gestattet 3 Pflanzen anzubauen.

Anbauvereine (Cannabis Social Clubs)

Falls du keine Zeit oder keinen Platz für den Anbau bei dir zu Hause hast, kannst du jetzt auch Mitglied in sogenannten Cannabis Social Clubs werden. Dort kannst du mit anderen Mitglieder Cannabispflanzen anbauen. Die Gesetzeslage rund um diese Anbauvereine ist sehr komplex, das wichtigste ist aber:

  • Abgabe nur an Mitglieder
  • Maximal 250 Mitglieder pro Verein
  • Mitglieder müssen Vereinsbeitrag zahlen
  • Innerhalb der Anbauvereinigung darf kein Cannabis konsumiert werden

Konsum in der Öffentlichkeit

Man darf jetzt auch in der Öffentlichkeit Cannabis rauchen, ohne sich wegen einer Kontrolle Sorgen machen zu müssen. Es gibt aber auch Orte an denen nicht geraucht werden darf. Hintergrund ist hauptsächlich der Jugendschutz, sowie die Belästigung Dritter. An diesen Orten darfst du nicht kiffen:

  • Im Umkreis von 100 Meter zu
    • Schulen, Kindergärten und Spielplätzen
  • In unmittelbarer Gegenwart von Kindern und Jugendlichen
  • In Fußgängerzonen zwischen 7 Uhr und 20 Uhr
  • Bei Großveranstaltungen

Zur Nachlesen, das vollständige Konsumcannabisgesetz (KCanG).

Das Medizinal-Cannabisgesetz: Zu medizinischen Zwecken

Das Medizinal-Cannabisgesetz legt die Regeln für die Versorgung mit Cannabis für medizinische und wissenschaftliche Zwecke fest. Es erlaubt die Verschreibung und die Herausgabe von medizinischem Cannabis, sowie deren Einfuhr, Anbau und Herstellung. Ärzte dürfen Cannabis zu medizinischen Zwecken verschreiben, ausgenommen sind Zahn- und Tierärzte. Apotheken haben das Recht größere Mengen Cannabis zu importieren, zu lagern und damit zu handeln. Bereits seit 2017 gibt es Cannabis als Arzneimittel in Deutschland. 2024 haben sich einige Sachen im Gesetzestext nochmal geändert.

  • Seit 2017 dürfen Ärzte Cannabis-Rezepte verschreiben
    • Ausgenommen: Tier- und Zahnärzte
  • Seit 2024 gilt Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel
  • Patienten dürfen bis zu 100 Gramm Cannabis besitzen
  • In Apotheke muss ein gültiges Rezept vom Arzt vorgelegt werden

Verschreibung von medizinischem Cannabis

Seit 2017 ist es möglich vom Arzt Cannabis verschrieben zu bekommen. Der Arzt stellt fest, ob die Therapie mit Cannabis für den Patienten geeignet ist. Beschwerden bei denen Cannabis regelmäßig verschrieben wird, sind:

Rezept für medizinisches Cannabis

Das Rezept, kann entweder ein Privatrezept sein, bei dem der Patient die Kosten selber zahlt, oder ein Kassenrezept, bei dem die Krankenkasse die Kosten trägt. Oftmals ist es schwer die Therapie mit Cannabis von der Krankenkasse genehmigt zu bekommen, daher zahlen immer noch viele Patienten ihr Cannabis selber.

Seit der Legalisierung von Cannabis dürfen auch digitale Rezepte, sogenannte E-Rezepte, für medizinisches Cannabis vom Arzt ausgestellt werden. Dies ist vor allem bei Folgerezepten eine große Erleichterung für Cannabis Patienten, da sich nicht immer wieder zum Arzt müssen, um ihr Rezept abzuholen. Dadurch ist es jetzt auch möglich bei digitalen Apotheken Cannabis online zu bestellen.

Zum Nachlesen, das vollständige Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG).

Schon gewusst? Im Straßenverkehr gilt ein neuer THC-Grenzwert

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