Cannabis Rezept: Was ist das? Medizinisches Cannabis kaufen

Ein Cannabis Rezept ist der erste Schritt für Patienten, die Cannabis zur Behandlung ihrer Beschwerden nutzen möchten. In Deutschland ist es seit 2017 möglich, medizinisches Cannabis auf Rezept zu erhalten. Aber wie genau läuft der Prozess ab, und wer hat Anspruch auf ein Rezept? Hier wird dir alles erklärt, was du wissen musst: Wie du ein Cannabis Rezept erhältst, wofür es gut ist, und wie die Kostenübernahme durch Krankenkassen funktioniert.

Was ist ein Cannabis Rezept?

Ein Cannabis Rezept ist ein ärztliches Rezept, das es Patient*innen ermöglicht, medizinisches Cannabis in einer Apotheke zu erwerben. Dieses Rezept wird von einem Arzt oder einer Ärztin ausgestellt, wenn bestimmte medizinische Bedingungen vorliegen, bei denen Cannabis zur Linderung der Symptome eingesetzt werden kann.

Bei diesen Erkrankungen wird Cannabis regelmäßig verordnet:

Cannabis kann eine Alternative zu herkömmlichen Medikamenten bieten und die Lebensqualität von Patient*innen erheblich verbessern.

Wie kommt man an ein Cannabis Rezept?

Ein Cannabis Rezept kann nur von einem Arzt oder einer Ärztin ausgestellt werden. In Deutschland dürfen sowohl Hausärzte als auch Fachärzte ein Rezept für medizinisches Cannabis ausstellen. Der behandelnde Arzt entscheidet, ob Cannabis als Therapieform geeignet ist und ob es in der individuellen Situation sinnvoll eingesetzt werden kann.

Wie läuft die Verschreibung ab?

Der Prozess für die Verschreibung von Cannabis ist relativ einfach, wenn der Arzt der Meinung ist, dass es für dich geeignet ist. Hier ist der Ablauf:

  1. Diagnose: Der Arzt führt zunächst eine umfassende Diagnose durch, um deine Krankengeschichte und aktuelle Beschwerden zu erfassen.
  2. Verschreibung: Wenn der Arzt meint, dass Cannabis als Medikament sinnvoll ist, stellt er dir ein Rezept aus.
  3. Rezept einlösen: Dieses Rezept kannst du in der Apotheke einlösen, um die verschriebene Menge Cannabis zu erhalten.

Wer zahlt die Kosten des Rezepts?

Eine der häufigsten Fragen rund um das Thema Cannabis-Rezept ist, wer die Kosten übernimmt. Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Rezepten: das Privatrezept und das Kassenrezept.

Privatrezept

Ein Privatrezept bedeutet, dass die Kosten für das Cannabis vollständig von der Patientin oder dem Patienten selbst getragen werden müssen. Dies ist oft der Fall, wenn die Krankenkasse die Übernahme der Kosten ablehnt oder der Arzt eine Therapie mit Cannabis verordnet, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen gedeckt wird. In diesem Fall bezahlt der Patient sowohl die ärztliche Behandlung als auch das verschriebene Cannabis aus eigener Tasche.

  • Kosten werden vom Patienten selbst getragen
  • Keine Erstattung durch die Krankenkasse

Kassenrezept

Selten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für medizinisches Cannabis. Um ein Kassenrezept zu erhalten, muss der Arzt nachweisen, dass die Therapie mit Cannabis notwendig ist und andere Behandlungsmethoden nicht ausreichend helfen. Zudem muss der Antrag von der Krankenkasse genehmigt werden, bevor das Cannabis auf Kassenkosten verschrieben werden kann.

  • Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich
  • Kostenübernahme bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit
  • Patienten müssen in vielen Fällen eine Zuzahlung leisten

Cannabis Rezept zusammengefasst

Ein Cannabis Rezept kann für viele Patient*innen eine große Erleichterung im Alltag bedeuten, besonders wenn herkömmliche Medikamente keine ausreichende Wirkung zeigen. Der erste Schritt zu einem Rezept ist die Beratung durch den behandelnden Arzt, der prüft, ob Cannabis als Medikament geeignet ist. Die Kosten für ein Cannabis-Rezept können entweder durch den Patienten selber oder durch die Krankenkasse gedeckt werden. Am Ende kann das Rezept in einer Apotheke eingelöst werden.

Schon gewusst? Elektronisches Rezept für Cannabis

Immer mehr Ärzte bieten die Möglichkeit an, ein E-Rezept für Cannabis auszustellen. Das erleichtert den Bestellprozess und ermöglicht es, das Rezept direkt in einer Apotheke oder online einzulösen. Mehr dazu: