Konsum-Cannabisgesetz (KCanG): Besitz, Anbau & Konsum von Cannabis
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) regelt den Umgang mit Cannabis zu Freizeitzwecken in Deutschland. Seit der Legalisierung am 1. April 2024 dürfen Erwachsene Cannabis in begrenztem Umfang besitzen, anbauen und in sogenannten Cannabis Social Clubs Mitglied werden. Aber was genau ist erlaubt und worauf solltest du achten? Hier erfährst du alles Wichtige rund um das neue Gesetz.
Besitz und Mitführen von Cannabis
Mit dem Konsumcannabisgesetz dürfen Erwachsene bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenbedarf besitzen. Dabei ist es erlaubt, maximal 25 Gramm davon bei sich zu tragen. Der Rest muss in der eigenen Wohnung aufbewahrt werden.
Du darfst bis zu 50 Gramm Cannabis besitzen, aber nur 25 Gramm mit dir führen.
Privater Anbau von Cannabis
Der private Anbau von Cannabis ist ebenfalls erlaubt. Erwachsene können bis zu drei Pflanzen in ihrer eigenen Wohnung anbauen. Es spielt keine Rolle, ob es sich um männliche oder weibliche Pflanzen handelt. Wichtig ist jedoch, dass die Pflanzen vor Kindern und Jugendlichen geschützt sind und niemand unberechtigt Zugang hat.
- Bis zu 3 Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen
- Pflanzen müssen sicher vor dem Zugriff Dritter sein
- Männliche und weibliche Pflanzen sind erlaubt
Anbauvereine (Cannabis Social Clubs)
Falls du keinen Platz oder keine Zeit für den eigenen Anbau hast, kannst du Mitglied in einem Cannabis Social Club werden. Diese Vereine dürfen bis zu 250 Mitglieder haben und bieten die Möglichkeit, gemeinsam Cannabis anzubauen. Der Konsum innerhalb der Vereinsräume ist jedoch nicht gestattet.
- Nur Mitglieder dürfen Cannabis erhalten
- Maximal 250 Mitglieder pro Verein
- Vereinsbeitrag erforderlich
- Konsum im Verein nicht erlaubt
Konsum in der Öffentlichkeit
Mit dem neuen Gesetz ist auch das Rauchen von Cannabis in der Öffentlichkeit erlaubt, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Orte wie Schulen, Kindergärten und Spielplätze sind tabu, ebenso wie der Konsum in unmittelbarer Nähe zu Kindern und Jugendlichen. Auch in Fußgängerzonen zwischen 7 Uhr und 20 Uhr und bei Großveranstaltungen darf nicht konsumiert werden.
- Kein Konsum in der Nähe von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen
- Keine unmittelbare Nähe zu Kindern und Jugendlichen
- Verbot in Fußgängerzonen von 7 Uhr bis 20 Uhr
- Kein Konsum bei Großveranstaltungen
Das Konsum-Cannabisgesetz macht "Bubatz legal"
Das Konsumcannabisgesetz hat den Umgang mit Cannabis in Deutschland grundlegend verändert. Erwachsene dürfen nun bis zu 50 Gramm besitzen und 3 Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen. Zudem bieten Cannabis Social Clubs eine legale Möglichkeit, Cannabis in Gemeinschaft anzubauen. Wichtig ist, dass der Konsum an bestimmten öffentlichen Orten weiterhin verboten bleibt, um den Jugendschutz zu gewährleisten und die Belästigung Dritter auszuschließen. Lies das vollständige Konsumcannabisgesetz, um alle Details zu kennen.
Schon gewusst? Patienten können Cannabis online bestellen
Cannabis online bestellen, das ist in Deutschland möglich, aber nur für Cannabis-Patienten. Als Cannabis-Patient erhältst du ein ärztliches Cannabis Rezept, mit dem du in Apotheken medizinisches Cannabis erhältst. Mittlerweile gibt es dieses Angebot auch online. Was für ein Rezept du dafür brauchst und wo du es einlösen kannst, erfährst du in diesem Artikel.